Corona-Hygienekonzept
Wiederaufnahme vom Schießsport
Vorbemerkung
Der Schützenverein Bispingen von 1910 e.V. unterstützt die Maßnahmen zu Eindämmung des neuartigen Coronavirus vorbehaltlos und stellt in keiner Weise Anordnungen oder Auflagen der Behörden in Frage. Dieses Hygienekonzept dient der Sicherstellung, dass das Virus weder durch Tröpfcheninfektionen noch über Schmierinfektionen während des Trainings im Schützenverein Bispingen von 1910 e.V. übertragen wird. Dementsprechend liegt der Schwerpunkt auf der Wahrung des Mindestabstandes und der Desinfektion von Berührungsflächen bzw. der Vermeidung von Berührung.
Die Überwachung des Hygienekonzeptes obliegt den jeweils verantwortlichen Aufsichtspersonen, die die Einhaltung auch unter Anwendung des Hausrechtes durchsetzen. Als Aufsichtsperson kann auch der Sportschütze selbst fungieren, sofern die notwendige Ausbildung (Schießwart) vorhanden ist. Jeder Sportschütze ist für die Einhaltung der Maßnahmen persönlich verantwortlich und bestätigt deren Kenntnisnahme und die persönliche Haftung schriftlich vor dem ersten Betreten des Schützenhauses Bispingen. Die schriftliche Bestätigung ist beim Präsidenten einzureichen.
Das Hygienekonzept geht nicht auf die Einhaltung der sicherheitsrelevanten, gesetzlichen Vorgaben ein, da diese auch ohne die besondere Lage einzuhalten sind.
Anmeldung für Trainingszeiten
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