Dienstgrade & Ehrungen
Beförderungen und Ehrungen
Grundsätzlich gilt, dass Beförderungen und Ehrungen dem Grundsatz der Eignung, der Leistung und der Befähigung unterliegen. Dementsprechend bewährt sich ein Vereinsmitglied mit der Zeit seiner Mitgliedschaft und mit seinem persönlichen Einsatz für den Verein. Des Weiteren sind einige Dienstgrade an bestimmte Funktionen im Verein gebunden. Die Übersichtsliste, aus der hervorgeht, welches Mitglied welchen Dienstgrad innehat, wird in der Mitgliederverwaltung gepflegt. Es besteht kein Anspruch auf eine Regelbeförderung.
Regeln für Beförderungen und Ehrungen
Beförderungen und Ehrungen werden ausschließlich durch den Vorstand beschlossen.
Eine grundsätzliche Voraussetzung für eine Beförderung ist das Tragen einer Uniformjacke oder Uniformweste gemäß der Kleiderordnung. Dies gilt nicht für Ehrungen.
Beförderungen und Ehrungen werden in der Regel im Rahmen des eigenen Schützenfestes oder der Generalversammlung ausgesprochen.
- Die Beförderung zum Gefreiten ist nach 3 Jahren Vereinszugehörigkeit möglich.
- Die Beförderung zum Obergefreiten ist nach 6 Jahren Vereinszugehörigkeit möglich.
- Die Beförderung zum Hauptgefreiten ist nach 12 Jahren Vereinszugehörigkeit möglich.
- Die Beförderung zum Unteroffizier ist nach 18 Jahren Vereinszugehörigkeit möglich. Mit Absolvierung des Lehrgangs zum Schießwart ist eine frühere Beförderung möglich.
- Die Beförderung zum Feldwebel ist nach 25 Jahren Vereinszugehörigkeit möglich.
- Die Beförderung zum Oberfeldwebel ist nach 30 Jahren Vereinszugehörigkeit möglich.
- Die Beförderung zum Hauptfeldwebel ist nach 35 Jahren Vereinszugehörigkeit möglich.
- Mitglieder, die ein Amt im Vorstand übernehmen, werden nach Bewährung, mindestens 1 Jahr Amtszeit, zum Fähnrich befördert.
- Frühestens nach mindestens 5 Jahren Zugehörigkeit zum Vorstand ist eine Beförderung zum Oberfähnrich möglich.
- Die Beförderung zum Leutnant ist nach 41 Jahren Vereinszugehörigkeit möglich.
- Die Beförderung zum Oberleutnant ist nach 51 Jahren Vereinszugehörigkeit möglich.
- Offiziersdienstgrade werden vom Vorstand verliehen, dabei sind Tätigkeiten vordergründig.
- Offiziere werden grundsätzlich am Sonntag vor dem Rathaus befördert.
Bei allen Beförderungen kann der Vorstand Aufgrund besonderer Leistungen, Funktionen oder ähnlichem von den Regeln und Verweilzeiten abweichen. Mitglieder die sich besonders um den Verein verdient gemacht haben, können bis max. zum Enddienstgrad Oberst befördert werden. Hierfür können Dienstgrade übersprungen werden.
Während seiner Amtszeit trägt der Schützenkönig die Schulterstücke in goldenem Majorsgeflecht mit goldener Krone.
Der letzte Schützenkönig (Bürger) wird in dem Jahr nach seiner Amtszeit um einen Dienstgrad befördert. Maximal bis zum Hauptfeldwebel.
Die Kosten für die Beförderung trägt der Verein. Ein Paar Schulterstücke, Eicheln, Sterne sowie eventuell Ärmelaufnäher werden vom Verein zur Verfügung gestellt. Diese sind sofort anzubringen und ordnungsgemäß zu tragen! Alle vom Verein zur Verfügung gestellten Utensilien verbleiben im Vereinsbesitz.
Die Vereinsmitglieder werden zu folgenden Mitgliedsjahren geehrt und erhalten eine Vereins- bzw. Verbandsnadel. Die Kosten trägt der Verein.
- Silberne Nadel des NSSV für 15-jährige Mitgliedschaft
- Silberne Nadel des DSB für 25-jährige Mitgliedschaft
- Goldene Nadel des DSB für 40, 50, 60, 70-jährige Mitgliedschaft
Der Vorstand kann dem Kreisverband Soltau Vereinsmitglieder vorschlagen, die sich ehrenamtlich besonders um den Verein verdient gemacht haben. Nachfolgende Ehrenabzeichen können vergeben werden. Die Kosten trägt der Verein.
- Verdienstnadel in Bronze
- Verdienstnadel in Silber
- Verdienstnadel in Gold
Die Ehrenmitgliedschaft kann allen Personen verliehen werden, die sich in hervorragender und außergewöhnlicher Weise um den Schützenverein und seine Bestrebungen verdient gemacht haben. Die Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ernannt. Die Ehrenmitgliedschaft wird vom Vorstand feierlich verliehen. Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei und genießt alle Rechte der ordentlichen Mitgliedschaft. Mitglieder, die mindestens 40 Jahre Vereinsmitgliedschaft nachweisen und das 75. Lebensjahr vollendet haben, könnne ebenfalls Ehrenmitglieder werden.
Dienstgrade im Schützenverein Bispingen von 1910 e.V.
Schützen und Gefreite - Mannschaftsdienstgrade
Schütze
(grünes Schulterstück)
nach Eintritt in den Schützenverein
Gefreiter
(grünes Schulterstück und 1 Eichel)
nach 3 Jahren Vereinszugehörigkeit
Obergefreiter
(grünes Schulterstück und 2 Eicheln)
nach 6 Jahren Vereinszugehörigkeit
Hauptgefreiter
(grünes Schulterstück und 3 Eicheln)
nach 12 Jahren Vereinszugehörigkeit
Unteroffiziere
Unteroffizier
(grünes Schulterstück mit versilbertem Faden)
nach 18 Jahren Vereinszugehörigkeit oder Bestehen des Lehrgangs als Schießwart
Feldwebel
(grünes Schulterstück mit versilbertem Faden und 1 silberner Stern)
nach 25 Jahren Vereinszugehörigkeit
Oberfeldwebel
(grünes Schulterstück mit versilbertem Faden und 2 silberne Sterne)
nach 30 Jahren Vereinszugehörigkeit
Hauptfeldwebel
(grünes Schulterstück mit versilbertem Faden und 3 silberne Sterne)
nach 35 Jahren Vereinszugehörigkeit
Offiziere
Fähnrich
(silbernes Schulterstück
2-bahnig)
Übernahme eines Amtes im Vorstand
Oberfähnrich
(silbernes Schulterstück 2-bahnig und 1 goldener Stern)
mindestens 5 Jahren Zugehörigkeit zum Vorstand
Leutnant
(silbernes Schulterstück
4-bahnig)
nach 41 Jahren Vereinszugehörigkeit
Oberleutnant
(silbernes Schulterstück 4-bahnig und 1 goldener Stern)
nach 51 Jahren Vereinszugehörigkeit
Hauptmann
(silbernes Schulterstück 4-bahnig und 2 goldene Sterne)
Aufgrund besonderer Leistungen oder Funktionen
Major
(Majorsgeflecht
in gold)
Aufgrund besonderer Leistungen oder Funktionen
Oberstleutnant
(Majorsgeflecht in gold und 1 goldener Stern)
Aufgrund besonderer Leistungen oder Funktionen
Oberst
(Majorsgeflecht in gold und 2 goldene Sterne)
Aufgrund besonderer Leistungen oder Funktionen
König
(Majorsgeflecht in gold und goldene Krone)
amtierender Schützenkönig